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Aus Sicht der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können in den beim Kunden eingesetzten Systemteilen SAMO Portal, SAMO EAM, SAMO Workforce und/oder SAMO LIDS personenbezogene Daten von Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten oder sonstigen Prozessbeteiligten gespeichert sein. Diese sind zu anonymisieren bzw. zu löschen, wenn ein entsprechender Wunsch seitens einer Person geäußert wird oder bestimmte Fristen, z. B. nach dem Ausscheiden, abgelaufen sind.
Im Falle einer Anfrage einer Person auf Auskunft über von ihr gespeicherte Daten oder eines Verlangens auf Anonymisierung ihrer gespeicherten Daten kann diese Anfrage über das Prozessobjekt „DSGVO Kunde“ bearbeitet werden.
Die Anonymisierung von Prozessobjekten aufgrund des Ablaufs von Aufbewahrungsfristen wird durch regelmäßig und automatisch laufende Aufgaben durchgeführt und im System zum Nachweis über das GUI protokolliert. Die Definition der Aufbewahrungsfristen erfolgt in einer Konfigurationstabelle.